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Schülerleihgeräte – FAQ

Sie finden hier im folgenden Antworten zu Fragen, die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern im Zusammenhang mit der Ausleihe von schuleigenen Laptops gestellt haben.

Wer ist berechtigt, von der Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule Bamberg ein Leihgerät zu erhalten?

Jede Schülerin und jeder Schüler der Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule Bamberg kann ein digitales Endgerät leihweise erhalten. Eine Beschränkung ist nur durch die Anzahl der vorhandenen Geräte gegeben.

Welche Kosten entstehen uns als Eltern, wenn unser Kind ein Leihgerät bekommt?

Es entstehen keinerlei Kosten für die Entleihe des digitalen Endgeräts. Falls das Gerät beim Gebrauch beschädigt wird, sind Sie allerdings verpflichtet, die Kosten für die Beseitigung des Schadens zu übernehmen. Diese Kosten werden in der Regel von einer privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Privathaftpflichversicherung für die ganze Familie.

Wie lange darf mein Kind das Leihgerät behalten?

Der Leihvertrag zwischen Ihnen und der Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule Bamberg läuft über das aktuelle Schuljahr. Das heißt, dass das Leihgerät vor Beginn der Sommerferien wieder an die Schule zurück gegeben werden muss. Dies dienst auch dazu, Sicherheits- und Funktionsupdates einzuspielen.

Welche Geräte stehen denn zur Verfügung?

Die Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule Bamberg kann zur Zeit ausschließlich Laptops als Leihgeräte anbieten. Diese sind am ehesten dazu geeignet den Umgang mit Computern und Tastatur sowie den im Unterricht eingesetzten Anwenungsprogrammen einzuüben.

Welche Programme sind auf den Endgeräten installiert?

Neben den üblichen Standardprogramme, die teilweise zum Lieferumfang des Betriebssystems „Windows“ gehören, sind die Office-Pakete „Libre-Office“ und „Microsoft-Office“ installiert. Nachdem MS-Office eine Lizenzierung bzw. Aktivierung benötigt, muss das Endgerät regelmäßig mit dem Computernetz der Schule in Kontakt gebracht werden. Nach maximal 60 Tagen sollte der Laptop daher in die Schule mitgebracht und mit schuleigene LAN oder WLAN Kontakt haben.

Kann ich auch selbst auf den Endgerät Installationen vornehmen?

Die Endgeräte sind mit einem besonderen Schutzmechanismus ausgestattet. Dieser erlaubt zwar Änderungen an den Einstellungen (z. B. Aufnahme in ein häusliches WLAN) oder Installationen (z. B. besondere Anwendungsprogramme oder Updates). Allerdings werden diese Änderungen beim Neustart des Geräts rückgängig gemacht. Ebenso ist eine Speicherung von persönlichen Daten auf den eingebauten Speichermedien (Festplatte bzw. SSD) nicht möglich.

Wie kann mein Kind Dateien abspeichern?

Nachdem eine dauerhafte Speicherung von Dateien auf den internen Speichermedien nicht möglich ist, empfehlen wir den Einsatz von USB-Sticks. In einigen Laptops sind auch Einschubfächer für SD-Karten vorhanden, die ebenfalls zur Speicherung von persönlichen Daten verwendet werden können. Diese externen Speichermedien können wir nicht Verfügung stellen, sie müssen im Fachhandel käufliche erworben werden.

Warum muss ich als Erziehungsberechtigte(r) bei der Übergabe des Leihgeräte erscheinen?

Zum einen schließt die Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule Bamberg mit Ihnen einen Leihvertrag ab. Wie Sie sicher wissen, ist Ihr minderjähriges Kind rechtlich nicht in der Lage einen entsprechenden Vertrag abzuschließen, deshalb benötigen wir Sie als gesetzlichen Vertreter. Zum anderen möchten wir Ihnen bei Übergabe einige weitere persönliche Informationen geben. Und schließlich muss Ihr Kind das Leihgerät ja auch beschädigungsfrei nach Hause transportieren, wobei Sie helfen sollten.