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Digitale Schule der Zukunft (DSdZ)

Unter dem Stichwort „Digitale Schule der Zukunft“ – Lernen mit mobilen Endgeräten fördert der Freistaat Bayern die Anschaffung von digitalen Endgeräten, die im Unterricht eingesetzt werden, durch die Eltern. Auf diese Weise soll eine 1:1-Ausstattung erreicht werden, d. h. jede Schülerinnen und jeder Schüler soll ein eigenes digitales Endgerät besitzen, das für den schulischen Einsatz geeignet ist. Seit dem Schuljahr 2025/26 können an diesem Projekt auch kommunale Schule, also auch wir teilnehmen.

Weitergehende Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft.

Wir haben ein Konzept entwickelt, wie wir die Arbeit der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten im Unterricht umsetzen können. Die am Projekt Beteiligten (u. a. die Stadt Bamberg als Schulaufwandsträger, Schulleitung, Projektgruppe, Lehrerkonferenz) haben sich auf eine Jahrgangsstufe (bei uns die 8. Jahrgangsstufe) verständigt.

FAQ zur Umsetzung an der Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule

Welche Ziele verfolgen wir mit der 1:1-Ausstattung?
  • Die Schülerinnen und Schüler sollen effektiver lernen und ihr Medienkompetenz verbessern.
  • Mobile Endgeräte können die Zusammenarbeit und Vernetzung innerhalb einer Schule sowie über die Schule fördern.
  • Die ständige Bereitschaft von Tablets ermöglicht eine kurzfristige und effiziente Nutzung im Unterricht z. B. für Recherchen.
  • Die Möglichkeiten von Tablets lassen es zu, dass Schülerinnen und Schüler Arbeitsergebnisse ansprechend präsentieren können.
  • weitere Infos unter https://mebis.bycs.de/schuledigital/faqs-zum-lehren-und-lernen-mit-mobilen-endgeraeten/zielgruppe-erziehungsberechtigte
Wie können Eltern ihre Kinder beim Umgang mit digitalen Medien unterstützen?

Das bayerische Kultusministerium hat viele Angebote bereit gestellt, um Eltern Anleitungen zu geben, wie sie ihr Kind unterstützen können. Sie finden einen Einstieg in dieses Thema unter https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/angebote

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung eines elternfinanzierten Endgeräte an der Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule Bamberg?
  • Die Tablets, Notebooks oder Convertibles werden von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern erworben und befinden sich in deren Eigentum.
  • Die Finanzierung wird mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 350 Euro pro Gerät unterstützt.
  • Die Geräte werden für schulische Zwecke genutzt. Da es sich um Privatgeräte handelt, können sie aber auch zuhause privat verwendet werden.
  • Die Schulen können technische Mindestkriterien für die Geräte festlegen. Damit wird sichergestellt, dass die Geräte effektiv zum Lernen eingesetzt werden können.
  • Die Inanspruchnahme des Angebots der geförderten Gerätebeschaffung durch die Erziehungsberechtigten ist freiwillig.
Wenn der geförderte Kauf durch Eltern freiwillig ist, wie verhält es sich dann mit Schülerinnen und Schüler ohne eigenes Tablet?

Die Stadt Bamberg als Schulaufwandsträger stellt der Schule eine begrenzte Anzahl von Leihgeräten zur Verfügung. Diese werden ähnlich konfiguriert und bleiben im Eigentum der Schule bzw. der Stadt Bamberg.

Darf mein Kind das Gerät nur schulisch nutzen?

Selbstverständlich gibt außerhalb des Unterrichts keinerlei Einschränkung für die Nutzung des Endgeräts.

Warum gibt es diese Möglichkeit an der Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule erst seit dem Schuljahr 2025/26?

Die Ausgestaltung des staatlichen Förderprogramms sieht nach einer frühen Umsetzung an Modellschulen seit 2024/25 die Teilnahme von staatlichen Schulen und seit dem Schuljahr 2025/26 die Teilnahme nichtstaatlicher Schule vor. Wir konnten also vorher nicht teilnehmen.

Welche Klassen können an der Förderung teilnehmen?

Die beteiligten Kremien haben sich auf eine Teilnahme in der 8. Jahrgangsstufe verständigt. Wir sind der Überzeugung, dass in jüngeren Klassen die Eingewöhnung und Anpassung an unser Lernumfeld den flächendeckenden und dauerhaften Einsatz digitaler Endgeräte nicht sinnvoll macht. Wir wollen erreichen, dass aufsteigend ab der 8. Jahrgangsstufe mit der Zeit alle Schülerinnen und Schüler über eine 1.1-Ausstattung verfügen.

Welche Kriterien wurden von der Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule festgelegt?
  • Appple iPad mit mind. 10″ Bildschirmgröße und mind. 128 GB Speicher
  • Erwerb von einem gewerblichen Händlern mit einer Garantie von mindestens einem Jahr (die Rechnung ist bei der Antragsstellung einzureichen) als Neugerät oder als „Refurbished-Gerät“
  • dazu erworben werden muss ein passender Eingabestift (Marke und Typ beliebig)
  • Erwerb einer an die Seriennummer gebundenen „Lifetime-Lizenz“ zur Einbindung in unser MDM und Vorbereitung durch den von uns ausgewählten Dienstleister
Wo kann ich ein geeignetes Gerät erwerben?

Prinzipiell sind Sie nicht an den von uns vorgeschlagenen Händler gebunden, sie können das digitale Endgerät bei einem beliebigen Händler kaufen. Allerdings macht es die Aufnahme in unser MDM notwendig, dass Sie dann bei dem mit uns kooperierenden Webshop die Dienstleistung der MDM-Vorbereitung mit einer Lizenz kaufen und das extern erworbene Gerät zu diesem Händler einschicken.

Wie heißt der mit der Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule kooperierende Händler?

Unser Kooperationspartner im Schuljahr 2025/26 ist die „EduXpert by compustore KG, Regensburg“, der Webshop ist zu erreichen unter https://www.1to1shop.de/start. Die notwendige Projekt-ID und weitere Informationen wurde den Eltern der betroffenen Klassen mitgeteilt.

Wie wird die Fördersumme ausgezahlt?

Die Förderung muss beantragt werden. Dies ist ausschließlich digital über den Formularserver des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus möglich. Auf den entsprechenden Seiten finden Sie weitergehende Hilfen bzw. Voraussetzungen:

https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/foerderantrag

Nachdem die Eltern den Antrag gestellt haben, wird dieser durch zwei Angehörige der Schule geprüft und bei positivem Ergebnis freigegeben. Anschließend prüft das „Bayerische Landesamt für Schule“ abschließend der Elternantrag. Danach wird die Fördersumme per Banküberweisung ausgezahlt.

Und wenn mein Kind die Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule verlässt?

Wenn die Schülerin bzw. der Schüler die Schule nach Erhalt der Förderung verlässt, darf sie bzw. er das Gerät behalten. Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler müssen die Förderung nicht zurück bezahlen.

Was ist eigentlich ein MDM?

MDM ist eine Abkürzung für „Mobile Device Management System“. Dies ermöglicht eine zentrale Konfiguration und Verwaltung von digitalen Endgeräten. So ist es z. B. möglich WLAN-Zugänge ohne Benutzereingriff zu konfigurieren, Beschränkungen der Nutzung von Apps einzustellen oder vorausgewählte Apps zu installieren. Dadurch wird erreicht, dass alle Nutzerinnen und Nutzer die benötigten Programme auch wirklich zur Verfügung haben. Außerdem können lizenzierte Schulbücher oder sonst kostenpflichtigte Apps auf die digitalen Endgeräte geladen werden.

Zusätzlich zu diesen Möglichkeiten kann der Eigentümer natürlich auch selbständig Apps installieren und diese nutzen. Nur während der Schulzeit ist dies nicht möglich.

Wichtig zu wissen: Die Schule oder Lehrkräfte können nicht auf Daten zugreifen, die auf den Geräten oder in einer privaten Cloud gespeichert sind, zugreifen. Der Datenaustausch zwischen Schülerinnen und Schüler bzw. SuS und Lehrkräften erfolgt auf der „BayernCloud bycs.de“.

Was passiert mit dem MDM beim Verlassen der Schule?

Wenn Ihr Kind die Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule nach dem Abschluss oder schon vorher verlässt, wird die Verwaltung durch unser MDM beendet. Nachdem mit dem Endgerät eine „Lifetime-Lizenz“ verbunden ist, kann eine aufnehmende Schule das Gerät ohne weitere Lizenzkosten in ihr MDM integrieren – vorausgesetzt es handelt sich um das gleiche MDM!

Vorgehen bei Verlorenen und beschädigten Endgeräten:

Da es sich bei den im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ beschafften Geräten um Privatgeräte handelt, wird von Seiten der Schule, des Schulaufwandsträgers oder des Staatsministeriums keine Haftung bei Verlust oder Zerstörung des Geräts übernommen.

In diesen Fällen kann jedoch einmalig eine erneute Förderung beantragt werden, sofern die Beschaffung des zweiten Geräts spätestens für die 9. Jahrgangsstufe bzw. am Gymnasium für die 12. Jahrgangsstufe erfolgt.

Weitere FAQ zu verschiedenen Themen rund um die „Digitale Schule der Zukunft“ finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus:

https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft